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Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis ist der erste Schritt auf dem Weg zum Führerausweis.
Beantrage als erstes den Lernfahrausweis bei Deinem
kantonalen Strassenverkehrsamt.
Was brauchst Du dazu?
- Antragsformular
für den Lernfahrausweis
- Sehtest
vom Optiker beilegen (nicht älter als 6 Monate)
- 1
Passfoto
- Antragsformular
auf der Wohngemeinde abstempeln lassen.
Nothelferkurs
Jetzt brauchst Du noch den Nothelferausweis. Nothelferkurse
bieten viele Samaritervereine an. Die Bestätigung des
Kurses ist 6 Jahre gültig. Der Nothelferkurs kann also
schon vor dem 18. Lebensjahr gemacht werden.
Theoretische Führerprüfung
Bevor Du den Lernfahrausweis erhaltest, musst Du noch die
Theorieprüfung bestehen. Du kannst Dich schon ein paar
Monate vor Deinem 18 Geburtstag beim Strassenverkehrsamt
anmelden und erhältst dann eine Bewilligung, besucht die
Theoriestunden ("bögele") und meldest Dich dann für
die Theorieprüfung an. Wenn Du diese bestanden hast, kannst
Du den Verkehrskunde Unterricht besuchen und Fahrstunden
nehmen.
Auf die Theorieprüfung kannst Du Dich gut mit einem
Theoriebuch von deinem Fahrlehrer vorbereiten. Zur
Lernkontrolle solltest Du "bögelen", also Übungsfragebogen
durchmachen. Dein Fahrlehrer kann Dir dazu weitere Infos
geben.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung wird erfolgt in 4 Stufen bis zur
Prüfungs- und Verkehrsreife.
1. Vorschulung (Grundverständnis der Fahrdynamik, Blicktechnik
und Beherrschung der Fahrzeugbedienung)
2. Grundschulung (Entwickeln und Automatisieren der Bedienung
sowie des Spur- und Geschwindigkeitsgefühls)
3. Hauptschulung (Erlernen des partnerschaftsbezogenen Verhaltens
in jedem Verkehrsraum)
4. Perfektionsschulung (selbständiges Fahren, Verhalten in
Gefahrensituationen)
Motorrad
Kat. A1, Motorräder bis 125 cm3:
1. Obligatorischer Grundkurs von 4 Doppellektionen à 2 Stunden.
Der Grundkurs muss innerhalb 2 Monaten nach Erhalt des
Lernfahrausweises absolviert werden.
2.
Fakultative Ausbildung durch die Fahrschule/Vorbereitung zur Prüfung
Kat. A, Motorräder über 125 cm3:
1.
Grundfahrübungen zum Kennen lernen und Beherrschen des
Motorrades
2. Repetitionen und Auffrischungen der Grundlagen des Fahrens im
Verkehr
3. Die
Fahrlehrer bereiten die Fahrschüler auf selbständiges
Fahren im Verkehr, unter Berücksichtigung der Kat. A
des Motorrades vor.
4. Die Fahrlehrer begleiten ihre Schüler zur Führerprüfung.
Verkehrskundeunterricht
Wenn Du den Führerausweis in den Kategorien A oder B oder
den Unterkategorien A1 oder B1 machen willst, musst Du
obligatorisch den Verkehrskunde Unterricht besuchen. Die
Verkehrskunde findet an 4 Abenden mit je 2 Stunden
Unterricht bei Deinem Fahrlehrer statt.
Beachte, dass der Kursbesuch nicht länger als zwei Jahre
zurückliegen darf. Vom Kursbesuch befreit sind Personen,
die bereits einen Führerausweis einer der oben genannten
Kategorien besitzen. Der Kurs muss mit der Lektion 1
begonnen werden, kann aber in beliebiger Reihenfolge
fortgesetzt werden.
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